Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Tennisschule jaja
1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule jaja geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt eine Anfrage an die Tennisschule jaja zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule jaja ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der Tennisschule jaja und des jeweiligen Vereins sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule jaja teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule jaja vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, ist es der Tennisschule jaja auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
4. Trainingsdurchführung
Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit dem Bodenbelag entsprechenden Tennisschuhen angetreten werden.
Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem jeweiligen Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Trainingskosten
Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt per monatlichem Lastschrifteinzug (zum Monatsende) oder per Überweisung als Vorlasse.
Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.
6. Ausgefallene Stunden
Im Rahmen des Mannschafts – oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Sofern vereinbarte Trainingstermine bzgl. Einzeltrainings nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule jaja unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule jaja, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden, die aufgrund von Witterung (Regen, Hitze) begonnen wurden oder vorzeitig abgebrochen wurden, werden nicht mehr nachgeholt. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Nachholtermine können sich nach Beendigung der jeweiligen Saison zeitnah nachgeholt werden. Diese Termine können aus organisatorischen Gründen auch am Wochenende nachgeholt werden.
7. Ausschluss vom Training
Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
8. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Trainer der Tennisschule jaja für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der Tennisschule jaja wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist.
Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der Tennisschule jaja übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
9. Haftung
Die Haftung der Tennisschule jaja für etwaige Schäden, die einem Trainingsteilnehmenden im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
10. Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. der Trainingsteilnehmenden ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.